Totalprothese - TiF |
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- Material für die Basisplatten kann nach eigenem Ermessen gewählt werden.
- Die Retentionen für das Artikulieren müssen am Sockel sichtbar sein!
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- Eine zweite Zahngarnitur ist nicht erlaubt!
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- Ein Wangenschild ist dann zu gestalten wenn der 7er wegfällt (Modellanalyse),
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- Der Incisalspalt wird zum Eckzahn hin auslaufend gestaltet .
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- Bei Endabgabe der Arbeit ist eine bilateral balancierte Aufstellung nicht mehr erforderlich, es bleibt bei Eckzahn- Prämolaren - geführt.
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- Partielles punktförmiges Einschleifen der Zähne ist erlaubt.
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- Die Zweiten Frontzähne im Oberkiefer dürfen (wenn erforderlich) individuell aufgestellt werden.
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Modellguss |
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- Die Modellgussbasisseite (OK) wird nicht auf Hochglanz poliert.
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- Für die Modellgussprothese ist ein Kontrollmodell nicht statthaft.
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- Der orale Klammerarm wird als Widerlager für den vestibulären Klammerarm konstruiert, es sei denn aus der Vermessung ergibt sich eine andere Notwendigkeit.
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Brücke |
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- Brenntabellen der eigenen Keramik passend zu den Brennöfen sind spätestens am Einführungssamstag ab zu geben!!
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- Das Kontrollmodell ist am Einweisungstag zusammen mit dem Artikulator ab zu geben.
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Primärteil |
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- Die Vollgusskrone mit Umlauffräsung und das Geschiebe sind abnehmbar zu gestalten.Für Fräsgeräte (Schullabor in Oelsnitz) gilt eine Schaftstärke von 3,0 mm.
- Distanzhülsen können ausgeliehen werden
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- Frässockel müssen nicht angefertigt werden.
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- Der Innenraum des Primärteiles und der Kronen ist metallisch blank ab zu geben. Die Wahl des Werkzeuges dafür ist jedem selbst überlassen.
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- Das Stabgeschiebe ist so zu kürzen, dass am Ende keine Schmelzwulst stehen bleibt,
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- Die okklusale Schulter umfasst das Geschiebe,
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Gusstechnik |
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- Das Gießgerät und damit die Schmelztechnik kann vom Prüfling selbst gewählt werden.
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Allgemeine Hinweise |
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- Das Wiederholen einer Prüfungsarbeit während des Prüfungszeitraumes ist möglich,
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- Das Einnehmen von Speisen am Arbeitsplatz ist untersagt, Getränke sind erlaubt.
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