• Vollgusskronen mit Umlauffräsung und Geschiebe sind
abnehmbar zu gestalten,
• Eine Wiederholung der Prüfungsarbeit ist möglich,
• Dafür erforderliche Einbettmasse ist vorhanden,
• Die Einnahme von Speisen am Prüfungsplatz ist untersagt,
• Eine 2. Zahngarnitur ist nicht erlaubt,
• Für Fräsgeräte gilt eine Schaftstärke von 3,0mm,
• Brenntabellen der eigenen Keramik passend zu den Brennöfen
sind am Einführungssonnabend mitzubringen!
• Frässockel müssen nicht angefertigt werden,
• Die Modellgussbasisseite (OK) wird nicht auf Hochglanz poliert,
• Wirobond LFC für niedrigschmelzende Keramiken wird gestellt,
• Wirobond C für hochschmelzende Keramiken wird gestellt,
• Wironium für Modellguss wird gestellt,
• Nautilustiegel werden gestellt,
• Einbettmassen werden gestellt,
• Das Gießgerät und damit die Schmelztechnologie kann vom
Prüfling gewählt werden.
• Sollte mit offener Flammer oder Hochfrequenztechnik gearbeitet
werden, sind die entsprechenden Tiegel vorhanden
• Der Innenraum des Primärteiles und der Kronen ist metallisch
blank abzugeben, die Wahl des Werkzeuges dafür ist jedem selbst überlassen.
• Das Kontrollmodell wird am Einweisungstag zusammen mit dem
Artikulator abgegeben,
• Das Material für die Basisplatte (28er) kann nach eigenem
Ermessen gewählt werden!!
• Ein Wangenschild ist dann zu gestalten wenn der 7er wegfällt,
• Der Incisalspalt (28er) wird zum Eckzahn hin auslaufend gestaltet,
• eine bilateral balancierte Aufstellung wird während der
Aufstellung kontrolliert.
Am Ende bleibt bei Eckzah-Prämolaren-geführte Aufstellung,
- Wenn erforderlich ist eine Zweierverschachtelung im OK
erlaubt!!!!
• Der orale Klammerarm der Modellgussprothese wird als Widerlager für den vestibulären Arm konstruiert, es sei denn aus der Vermessung ergibt sich eine andere Notwendigkeit,
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